Die Berufung der Kläger zu 2) und 3) gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 15. März 2011 wird als unzulässig verworfen. Die Berufung der Klägerin zu 1) wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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