Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Mit Beschluss vom 21.12.2015 nach § 153 Abs 4 SGG hat das LSG Baden-Württemberg den Antrag des Klägers auf Ergänzung seines Berufungsurteils vom 21.10.2015 (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|