ArbG Göttingen, vom 06.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 5/17
Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im BeschlussverfahrenBestimmtheitsgrundsatz im BeschlussverfahrenUnbegründetheit von Globalanträgen im Urteils- und BeschlussverfahrenBetriebsrat als Träger des Grundrechts der freien MeinungsäußerungUnzulässigkeit eines nur auf die Vergangenheit gerichteten Feststellungsantrags
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2018 - Aktenzeichen 5 TaBV 107/17
DRsp Nr. 2019/8321
Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im BeschlussverfahrenBestimmtheitsgrundsatz im BeschlussverfahrenUnbegründetheit von Globalanträgen im Urteils- und BeschlussverfahrenBetriebsrat als Träger des Grundrechts der freien MeinungsäußerungUnzulässigkeit eines nur auf die Vergangenheit gerichteten Feststellungsantrags
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