Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31.7.2014 -
Der "vorsorgliche" Antrag des Klägers auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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