I
Streitig ist, ob der beklagte Zusatzversorgungsträger für den Zeitraum vom 1. März 1976 bis 31. Dezember 1981 für die Klägerin weitere Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) nach Nr 1 der Anlage 1 zum
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|