SG Schwerin, vom 27.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 RA 378/02
Zugehörigkeit der Kreisbetriebe für Landwirtschaft zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen L 7 R 377/05
DRsp Nr. 2007/20256
Zugehörigkeit der Kreisbetriebe für Landwirtschaft zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Die Kreisbetriebe für Landwirtschaft (KfL) in der ehemaligen DDR erfüllen nicht die betrieblichen Voraussetzungen des § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]