Zugehörigkeit der Beschäftigten der VEB Verkehrskombinat Erfurt zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Thüringen, Urteil vom 19.12.2005 - Aktenzeichen L 6 RA 364/03
DRsp Nr. 2008/9114
Zugehörigkeit der Beschäftigten der VEB Verkehrskombinat Erfurt zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Der VEB Verkehrskombinat Erfurt erfüllt nicht die betriebliche Voraussetzung für die Einbeziehung der Beschäftigten in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]