LAG Hamm, vom 18.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1942/00
ArbG Münster - 27.10.2000 - 4 Ca 181/00,
Zugangsrecht zu öffentlichen Ämtern nach Art. 33 Abs. 2 GG - Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage; Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung
BAG, Urteil vom 05.11.2002 - Aktenzeichen 9 AZR 451/01
DRsp Nr. 2003/6135
Zugangsrecht zu öffentlichen Ämtern nach Art. 33 Abs. 2GG - Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage; Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung
»1. Art. 33 Abs. 2GG garantiert Angestellten gleichermaßen wie Beamten den Zugang zu einem öffentlichen Amt, sofern nicht ein Funktionsvorbehalt zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben besteht.2. Die Praxis, eine festgelegte Zahl von Beförderungsstellen aus haushaltsrechtlichen Erwägungen nur mit Beamten zu besetzen, verstößt gegen Art. 33 Abs. 2GG.«Orientierungssätze:1. Art. 33 Abs. 2GG garantiert Angestellten gleichermaßen wie Beamten ein Recht auf Zugang für ein vorhandenes öffentliches Amt, sofern kein Funktionsvorbehalt zugunsten eines Beamtenverhältnisses gerechtfertigt ist. Art. 33 Abs. 2GG verbietet ein Vorzugsrecht für eine bestimmte Gruppe von Bediensteten.
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