Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. August 2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten u.a. um die Frage, ob ihr Arbeitsverhältnis im Juni 2014 endete.
Der am xxx 1984 geborene Kläger war seit dem 1. September 2013 für die Beklagte als Bauhelfer tätig (Arbeitsvertrag vom 14. August 2013 Anl. K 1, Bl. 4 d.A.). Er verdiente ca. € 2.400,- brutto monatlich.
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