Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Juli 2012 - 20 Ca 1184/12 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung, um einen Weiterbeschäftigungsanspruch und um Zahlungsansprüche.
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