SG Lüneburg - Urteil vom 14.09.2006
S 15 SB 234/04
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 2 § 69 Abs. 3 S. 1 ;

Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bei vielen verschiedenen dauernden Funktionsbeeinträchtigungen

SG Lüneburg, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen S 15 SB 234/04

DRsp Nr. 2007/20880

Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bei vielen verschiedenen dauernden Funktionsbeeinträchtigungen

Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdB bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird. Von Ausnahmefällen abgesehen führen zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung. Auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IX § 2 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 2 § 69 Abs. 3 S. 1 ;