LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 10.02.2014
L 5 AS 997/13 B ER
Normen:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB II § 39;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 28.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 3067/13

Zu den Anforderungen an einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Eingliederungsvereinbarung; Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt; Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.02.2014 - Aktenzeichen L 5 AS 997/13 B ER

DRsp Nr. 2014/5326

Zu den Anforderungen an einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Eingliederungsvereinbarung; Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt; Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 28. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen Richterin S. wird als unzulässig verworfen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB II § 39;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin wendet sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt.

Die 1965 geborene Antragstellerin ist alleinerziehende Mutter eines am ... 2005 geborenen Sohnes. Sie bezieht laufend von dem Antragsgegner Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).