Zivilrechtliche Zuordnung des Anspruchs auf Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch eines von einem privaten Träger betriebenen Hortes; Umfang der Betreuungsverpflichtung des Betreibers eines an einer öffentlichen Grundschule angegliederten Hortes; Sicherung der Kinderbetreuung durch die Kindertagesbetreuung schulpflichtiger Kinder in den der jeweiligen Schule angegliederten Horten; Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern; Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2015 - Aktenzeichen 6 S 39/15
DRsp Nr. 2016/14582
Zivilrechtliche Zuordnung des Anspruchs auf Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch eines von einem privaten Träger betriebenen Hortes; Umfang der Betreuungsverpflichtung des Betreibers eines an einer öffentlichen Grundschule angegliederten Hortes; Sicherung der Kinderbetreuung durch die Kindertagesbetreuung schulpflichtiger Kinder in den der jeweiligen Schule angegliederten Horten; Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern; Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
1. Der Anspruch auf Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch eines von einem privaten Träger betriebenen Hortes betrifft im Sinne der Zwei-Stufen-Lehre das "Wie" des Anspruchs auf Kindertagesbetreuung, das nach der Rechtsprechung des Senats dem Zivilrecht unterfällt (Beschluss vom 20. Mai 2015 - - OVG 6 L 34.15 -, Rn. 5 bei [...]).
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