OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 16.11.2015
6 S 39/15
Normen:
VwGO § 83 S. 1; GVG § 17a Abs. 5; BB KitaG § 1; KitaG BB § 4 Abs. 1 S. 4; SGB VIII § 24;
Vorinstanzen:
VG Cottbus, vom 20.08.2015

Zivilrechtliche Zuordnung des Anspruchs auf Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch eines von einem privaten Träger betriebenen Hortes; Umfang der Betreuungsverpflichtung des Betreibers eines an einer öffentlichen Grundschule angegliederten Hortes; Sicherung der Kinderbetreuung durch die Kindertagesbetreuung schulpflichtiger Kinder in den der jeweiligen Schule angegliederten Horten; Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern; Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2015 - Aktenzeichen 6 S 39/15

DRsp Nr. 2016/14582

Zivilrechtliche Zuordnung des Anspruchs auf Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch eines von einem privaten Träger betriebenen Hortes; Umfang der Betreuungsverpflichtung des Betreibers eines an einer öffentlichen Grundschule angegliederten Hortes; Sicherung der Kinderbetreuung durch die Kindertagesbetreuung schulpflichtiger Kinder in den der jeweiligen Schule angegliederten Horten; Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern; Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung

1. Der Anspruch auf Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch eines von einem privaten Träger betriebenen Hortes betrifft im Sinne der Zwei-Stufen-Lehre das "Wie" des Anspruchs auf Kindertagesbetreuung, das nach der Rechtsprechung des Senats dem Zivilrecht unterfällt (Beschluss vom 20. Mai 2015 - - OVG 6 L 34.15 -, Rn. 5 bei [...]).