LAG Berlin, vom 13.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1135/06
ArbG Berlin, vom 24.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 76 Ca 364/0676 Ca 6717/06
Zielvereinbarung; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zielvereinbarung - Abgrenzung zwischen Zielvorgabe und Zielvereinbarung; Rahmenvereinbarung über die gemeinsame Festlegung von Zielen für die jeweilige Zielperiode; Zieltypen; Sinn und Zweck von Zielbonussystemen; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zielvereinbarung; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers; entgangene Bonuszahlung als Schaden; Mitverschulden des Arbeitnehmers bei nicht getroffener Zielvereinbarung
BAG, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 10 AZR 97/07
DRsp Nr. 2008/1705
Zielvereinbarung; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zielvereinbarung - Abgrenzung zwischen Zielvorgabe und Zielvereinbarung; Rahmenvereinbarung über die gemeinsame Festlegung von Zielen für die jeweilige Zielperiode; Zieltypen; Sinn und Zweck von Zielbonussystemen; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zielvereinbarung; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers; entgangene Bonuszahlung als Schaden; Mitverschulden des Arbeitnehmers bei nicht getroffener Zielvereinbarung
»1. Hat der Arbeitnehmer auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus in bestimmter Höhe, wenn er die von den Arbeitsvertragsparteien für jedes Kalenderjahr gemeinsam festzulegenden Ziele erreicht, steht ihm wegen entgangener Bonuszahlung Schadensersatz zu, wenn aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen für ein Kalenderjahr keine Zielvereinbarung getroffen wurde.2. Der für den Fall der Zielerreichung zugesagte Bonus bildet die Grundlage für die Schadensermittlung.3. Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden am Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung, ist dieses Mitverschulden angemessen zu berücksichtigen.«
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