Der Kläger will in diesem Rechtsstreit erreichen, daß die Beklagte verurteilt wird, ihm im Arbeitszeugnis vom 31. Dezember 1989 zu bescheinigen. daß er seine Aufgaben "immer zur vollsten Zufriedenheit" bewältigt habe.
Der Kläger war vom 1. Juni 1972 bis zum 31. Dezember 1989 zuletzt als "Distrikt-Service-Manager" und "Leiter Dienstleistungen" bei dem beklagten Unternehmen für Computer und Textsysteme für ein Bruttomonatsgehalt von etwa 9.000,00 DM tätig.
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