I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung eines höheren Wertes seiner Rechte auf Rente wegen Berufsunfähigkeit (Rente wegen BU), auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (Rente wegen EU) "auf Zeit" und "auf Dauer" unter Zuerkennung einer weiteren (Ausbildungs-)Anrechnungszeit.
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