I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 13.06.2019 -
Die Klage wird hinsichtlich des vorläufigen Weiterbeschäftigungsantrages abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger ¼ und das beklagte Land ¾ zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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