Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über Kostenerstattung für eine im Jahr 2010 durchgeführte Zahnimplantatversorgung.
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