BSG - Urteil vom 14.10.2014
B 1 KR 26/13 R
Normen:
SGB V § 109 Abs. 4; SGB V § 275 Abs. 1c; SGB V § 301 Abs. 1; SGB V § 39 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 30.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 45 KR 101/11

Zahlungsanspruch des Krankenhauses für eine Krankenhausbehandlung; Abrechnung der Fallpauschale für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung; Verwertbarkeit der zur Verfügung gestellten Behandlungsunterlagen durch das Sozialgericht

BSG, Urteil vom 14.10.2014 - Aktenzeichen B 1 KR 26/13 R

DRsp Nr. 2014/16844

Zahlungsanspruch des Krankenhauses für eine Krankenhausbehandlung; Abrechnung der Fallpauschale für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung; Verwertbarkeit der zur Verfügung gestellten Behandlungsunterlagen durch das Sozialgericht

Beansprucht ein Krankenhaus Vergütung für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung Versicherter, obliegt es ihm, die Krankenkasse über die durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu informieren.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 30. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 3267,47 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 109 Abs. 4; SGB V § 275 Abs. 1c; SGB V § 301 Abs. 1; SGB V § 39 Abs. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.