Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 15. Februar 2016 aufgehoben.
Dem Kläger wird für das Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlenden Beträgen unter Beiordnung von Rechtsanwalt N, W Straße, P, bewilligt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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