LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.02.2014
15 Sa 1167/13
Normen:
BGB § 145; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 01.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1096/13

Zahlung von Jubiläumsgeld wegen Erreichens des 25-jährigen DienstjubiläumsAnspruch aus GesamtzusageAblösen einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014 - Aktenzeichen 15 Sa 1167/13

DRsp Nr. 2014/7823

Zahlung von Jubiläumsgeld wegen Erreichens des 25-jährigen DienstjubiläumsAnspruch aus GesamtzusageAblösen einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

Die arbeitsvertraglichen Ansprüche aus einer Gesamtzusage bleiben den Arbeitnehmern solange erhalten, wie nicht eine Betriebsvereinbarung nunmehr dauerhaft an die Stelle der Gesamtzusage tritt und alleinige Grundlage der Ansprüche der Mitarbeiter sein soll.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 01.08.2013 - 1 Ca 1096/13 - abgeändert:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 6.000,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.03.2013 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Richtlinie vom 01.10.1999 mit den darin geregelten Leistungen im Falle eines 25-jährigen Dienstjubiläums auf das Arbeitsverhältnis der Parteien weiterhin Anwendung findet.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 145; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;

Tatbestand

Mit der vorliegenden Klage macht der Kläger u. a. die Zahlung von Jubiläumsgeld wegen Erreichens seines 25-jährigen Dienstjubiläums am 01.02.2013 geltend.

1. 2.