I
Streitig ist, ob die Beklagte der Klägerin nach deren Umzug nach Österreich Hinterbliebenenrente auch aus so genannten Reichsgebiets-Beitragszeiten zu zahlen hat.
Die Klägerin, eine deutsche Staatsangehörige, bezieht von der Beklagten seit 1955 Witwenrente aus der Rentenversicherung des am 14. November 1943 gefallenen deutschen Staatsangehörigen Alois P. . Neben dessen Wehrdienstzeiten liegen der Rentenberechnung Beitragszeiten des Verstorbenen als Zimmerer in L. (Oberschlesien, jetzt Polen, früher Reichsgebiet) und in H. , Kreis Gardelegen (Sachsen-Anhalt, ehemals DDR) zugrunde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|