Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 27. Juli 2012 - 6 Ca 165/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes für die Zeit von Dezember 2006 bis Mai 2012.
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