LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.08.2008
20 Sa 1172/07
Normen:
BGB § 249 ; BGB § 253 ; BGB § 280 ; BGB § 612 ; BGB §§ 305 ff. ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 8147/06

Zahlung; variable Vergütung; Bonus; Blankettzusage; überraschende Klausel; Schadensersatz

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.08.2008 - Aktenzeichen 20 Sa 1172/07

DRsp Nr. 2008/19803

Zahlung; variable Vergütung; Bonus; Blankettzusage; überraschende Klausel; Schadensersatz

»1. Es bleibt offen, ob die Bestimmungen eines Bonusplans einer US-amerikanischen Konzernobergesellschaft, auf den der Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und dem deutschen Tochterunternehmen im Sinne einer Blankettzusage verweist, der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB zu unterziehen sind. 2. Eine Klausel innerhalb eines Bonusplans, durch die die Auszahlung eines Bonus auch von der Erreichung von Unternehmenszielen abhängig gemacht wird, auf die der betroffene Arbeitnehmer keinen Einfluss hat, stellt grundsätzlich keine überraschende Klausel i.S.d. § 305 c Abs. 1 BGB dar. 3. Eine solche Klausel unterfällt als Preisabrede nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Bestimmt wird durch sie lediglich der Wert der dem Arbeitnehmer als Teil seiner Gegenleistung versprochenen Gewinnchance.«

Normenkette:

BGB § 249 ; BGB § 253 ; BGB § 280 ; BGB § 612 ; BGB §§ 305 ff. ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Zahlung einer variablen Vergütung.