Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2019 werden als unzulässig verworfen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11 204,58 Euro festgesetzt.
I
Im Streit ist die Verpflichtung der Kläger zur Zahlung eines Kostenbeitrags für die stationäre Unterbringung ihres Sohnes S. (S) von August 2011 bis Juli 2012.
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