Zahlung eines Abschlags während anderweitiger stationärer Aufenthalte bei zuzahlungsbefreiten Heimbewohnern
SG Hildesheim, Urteil vom 16.04.2007 - Aktenzeichen S 51 P 48/06
DRsp Nr. 2008/20659
Zahlung eines Abschlags während anderweitiger stationärer Aufenthalte bei zuzahlungsbefreiten Heimbewohnern
Die Pflegeeinrichtung ist auch bei zuzahlungsbefreiten Heimbewohnern durch einen anderweitigen vollstationären Aufenthalt zur Zahlung eines Abschlags vom Heimentgelt verpflichtet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]