SG Hildesheim - Urteil vom 16.04.2007
S 51 P 48/06
Normen:
SGB XI § 75 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 ; SGB V § 39 Abs. 4 § 62 ;

Zahlung eines Abschlags während anderweitiger stationärer Aufenthalte bei zuzahlungsbefreiten Heimbewohnern

SG Hildesheim, Urteil vom 16.04.2007 - Aktenzeichen S 51 P 48/06

DRsp Nr. 2008/20659

Zahlung eines Abschlags während anderweitiger stationärer Aufenthalte bei zuzahlungsbefreiten Heimbewohnern

Die Pflegeeinrichtung ist auch bei zuzahlungsbefreiten Heimbewohnern durch einen anderweitigen vollstationären Aufenthalt zur Zahlung eines Abschlags vom Heimentgelt verpflichtet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XI § 75 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 ; SGB V § 39 Abs. 4 § 62 ;