Das schriftliche Gutachten ist meist die zweckmäßigere Form der Erhebung des Sachverständigenbeweises. Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach Vorlage des Gutachtens und der anschließenden mündlichen Anhörung s. BGH, NJW 1982, 1335; 1988, 2302 sowie 1992, 2292. Dies gilt insbesondere in Arzthaftungsprozessen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|