Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Oktober 2011 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht.
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wird auf 840 EUR festgesetzt.
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