I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) nach Rückkehr von einer Auslandsbeschäftigung. Umstritten ist dabei insbesondere, ob die Klägerin während ihrer gut eineinhalbjährigen Tätigkeit als Lektorin in Großbritannien, in die sie durch den Deutschen Akademischen Austausch-Dienst (DAAD) vermittelt wurde, weiterhin in Deutschland gewohnt hat (Art.
Die Klägerin ist Sprachlehrerin und hat die zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|