Die Berufungen des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24. Februar 2006 werden zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
In diesem Rechtsstreit geht es um Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnung von physikalisch-medizinischen Maßnahmen in den Quartalen 1/01 bis 3/01 sowie 1/02.
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