Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14.05.2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 3.513,37 € festgesetzt.
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