Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 04.02.2019 abgeändert und der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 16.11.2017 verurteilt, über den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid der Prüfungsstelle vom 17.12.2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.
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