LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.07.1995
L 5 Ka 644/94
Normen:
Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 § 31 Abs. 7 ; SGB V § 119 Abs. 1 S. 2 § 119 Abs. 2 § 43a ;

Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit sozialpädiatrischer Zentren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.1995 - Aktenzeichen L 5 Ka 644/94

DRsp Nr. 2006/25406

Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit sozialpädiatrischer Zentren

Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, sozialpädiatrische Zentren (SPZ's) vorzusehen, darf durch die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit nicht unterlaufen werden. Die Forderungen an den personellen und sächlichen Bestand dürfen bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit insbesondere dann nicht überspannt werden, wenn als Träger des SPZ eine Stadt oder eine andere gemeinnützige Institution vorgesehen ist, und dann, wenn das SPZ im Zusammenhang mit einem schon vorhandenen Klinikverbund betrieben werden soll. Bei der erstmaligen Ermächtigungserteilung darf nicht schon von vornherein die Gewähr für eine wirtschaftlich-ausreichende Patientenzahl gefordert werden. Vielmehr ist zur Überprüfung, ob sich eine ausreichende Zahl ergeben wird bei der erstmaligen Erteilung der Ermächtigung die Geltungsdauer auf ca drei oder vier Jahre zu befristen. Der Bedarf ist zum einen im Verhältnis zu den niedergelassenen Kinderärzten und Frühförderstellen und zum anderen im Verhältnis zu anderen SPZ's zu prüfen. Dabei ist im Verhältnis zu den Kinderärzten und Frühförderstellen wegen der besonderen Aufgabe und Funktion der SPZ'S ein Bedarf grundsätzlich zu bejahen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]