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Die Beteiligten streiten über restliche Krankenhausbehandlungskosten, nachdem die beklagte Betriebskrankenkasse wegen von ihr statistisch festgestellter überlanger Verweildauern in Berliner Krankenhäusern dazu übergegangen war, Kostenübernahmeerklärungen regelmäßig zu befristen und Behandlungen nur bis zum Fristablauf zu bezahlen.
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