LAG Köln - Urteil vom 15.02.2024
8 Sa 426/23
Normen:
BGB § 362;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 6870/22
ArbG Köln, vom 17.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 6870/22

Wirkung der Erfüllung des arbeitsgerichtlich titulierten Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

LAG Köln, Urteil vom 15.02.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 426/23

DRsp Nr. 2024/7921

Wirkung der Erfüllung des arbeitsgerichtlich titulierten Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Einer Leistung, die die verurteilte Partei zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbringt, kommt auch dann keine Erfüllungswirkung zu, wenn eine Rückgängigmachung nicht mehr möglich ist

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2023 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, das Zeugnis vom 31.03.2020 in folgendem Punkt zu ändern:

Auf S. 2 wird das Komma nach dem Zeugnistext "sehr sicheren Urteilsvermögen" ausgelassen.

2.

Die Klage wird hinsichtlich des Klageantrags zu 2) - einschließlich des Feststellungsantrags - abgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 362;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über einen Anspruch des Klägers auf Erteilung eines Buchauszugs.

1. a) b) c) d) e) f) g) h) 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) 3.