I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. Juni 2015 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 6.150,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung des zwischen ihnen begründeten Arbeitsverhältnisses sowie Weiterbeschäftigung.
Der Kläger ist 37 Jahre alt (.... 1978) und seit dem 19. April 2011 bei der Beklagten als Paketzusteller mit 38,5 Wochenstunden bei 2.050,-- EUR brutto monatlich beschäftigt.
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