Wirksamkeit nachteiliger Änderungen der Leistungen zur beruflichen Bildungsförderung
BSG, Urteil vom 03.07.1991 - Aktenzeichen 9b RAr 8/90
DRsp Nr. 1998/7826
Wirksamkeit nachteiliger Änderungen der Leistungen zur beruflichen Bildungsförderung
1. Im Bereich der Leistungen zur beruflichen Bildungsförderung dürfen nachteilige Änderungen für später begonnene Bildungsmaßnahmen wirksam werden. Der Rechtszustand, der zur Zeit des Antrages oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses bestand, muß verfassungsrechtlich nicht aufrecht erhalten bleiben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]