Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. November 2021 -
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines zwischen Ihnen im Zusammenhang mit der Pilotenausbildung der Klägerin abgeschlossenen Darlehensvertrages zum Schulungsvertrag und über die Rückzahlung solcher Beträge an die Klägerin, die die Beklagte vom Gehalt der Klägerin wegen der zwischen den Parteien vereinbarten Regelungen zur Darlehensrückzahlung einbehielt.
Die Beklagte ist ein Luftfahrtunternehmen. Die Klägerin ist auf Grundlage des noch unter ihrem früheren Namen abgeschlossenen Arbeitsvertrages vom 1. November 2007 (Anl. K1 der Klageschrift, Bl. 16 f. d. A.) seit dem 2. November 2007 für die Beklagte als Flugzeugführerin tätig. Die Regelung in Ziffer 6 des Arbeitsvertrages lautet:
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