Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 30.09.2015 in Sachen2 Ca 726/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf eine Konventionalstrafe aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes in Anwendung österreichischen Rechts.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 30.09.2015 Bezug genommen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|