Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. August 2011 - 8 Ca 747/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Beklagte ist im Bereich der Verbindungstechnik tätig. Sie entwickelt und produziert Stanzmuttern und -bolzen, die durch einen Nietvorgang an Blechteilen befestigt werden, in der Großfertigung. Der am ... 1977 geborene, unverheiratete Kläger ist gelernter Industriemechaniker und seit dem 01.11.2000 bei der Beklagten als Maschinenbediener mit Gabelstaplerführerschein beschäftigt. Er verdiente zuletzt € 2.847,00 brutto monatlich. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag vom 17.09.2001 (Bl. 34 ff d.A.).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|