I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. August 2009 -
II. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.423,42 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine ordentliche Kündigung der Beklagten zum 31. Oktober 2009, nachdem die Beklagte bereits unter dem 27. Juli 2007 das Arbeitsverhältnis erfolglos gekündigt hatte (Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2008 - 15 Sa 112/08).
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