BSG - Beschluss vom 28.05.2015
B 4 AS 21/15 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 06.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 205/13
SG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 20 AS 5423/12

Wirksamkeit einer ErledigungserklärungAbweisung einer Richterablehnung durch ZwischenentscheidungWillkürliche Zurückweisung eines Ablehnungsantrags

BSG, Beschluss vom 28.05.2015 - Aktenzeichen B 4 AS 21/15 BH

DRsp Nr. 2015/10681

Wirksamkeit einer Erledigungserklärung Abweisung einer Richterablehnung durch Zwischenentscheidung Willkürliche Zurückweisung eines Ablehnungsantrags

Die Rüge einer fehlerhaften Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils, weil ein Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zuvor im Wege einer Zwischenentscheidung abgewiesen worden ist, könnte im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur darauf gestützt werden, dass die Zurückweisung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen Erwägungen beruhe oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG grundlegend verkannt habe.

Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Januar 2015 - L 3 AS 205/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S. in H. beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Erledigungserklärung. Ein vor dem SG Dresden geführtes Klageverfahren, mit dem die Beteiligten um die Erstattung von Heizkosten gestritten hatten (Verfahren S 20 AS 5429/11 - SG Dresden), erklärte der durch einen Prozessbevollmächtigen vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung am 9.7.2012 für erledigt.