Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Januar 2015 - L 3 AS 205/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S. in H. beizuordnen, wird abgelehnt.
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Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Erledigungserklärung. Ein vor dem SG Dresden geführtes Klageverfahren, mit dem die Beteiligten um die Erstattung von Heizkosten gestritten hatten (Verfahren S 20 AS 5429/11 - SG Dresden), erklärte der durch einen Prozessbevollmächtigen vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung am 9.7.2012 für erledigt.
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