LAG Köln - Urteil vom 01.02.2024
8 Sa 346/23
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 11.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1799/22

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs der bewussten Abgabe von wahrheitswidrigen Erklärungen in einem Rechtsstreit

LAG Köln, Urteil vom 01.02.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 346/23

DRsp Nr. 2024/7802

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs der bewussten Abgabe von wahrheitswidrigen Erklärungen in einem Rechtsstreit

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs, im Rahmen eines Rechtsstreits bewusst wahrheitswidrige Erklärungen abgegeben zu haben

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.05.2023 - 3 Ca 1799/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Tat- und Verdachtskündigung.