1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15. September 2022, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung der Beklagten vom 10. Februar 2022 sowie einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung vom 28. April 2022.
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