Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.08.2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.
Die Beklagte gehört zu einem weltweit tätigen Logistikkonzern. Innerhalb der Unternehmensgruppe übernimmt sie im Schichtbetrieb den Transport von Containern zwischen den verschiedenen Hauptumschlagbasen. Der Kläger war bei der Beklagten seit August 2000 als Kraftfahrer im Regionalbetrieb West beschäftigt. Im Jahr 2016 setzte die Beklagte dort etwa 130 eigene Kraftfahrer sowie 10 Leiharbeitnehmer ein. Die Fahrer werden üblicherweise auf festen Touren eingesetzt.
1. 2. 1. a) b) 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|