Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 22. März 2021 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen geändert:
Es wird festgestellt, dass der Kläger gegen die Beklagte einen Zahlungsanspruch in Höhe von € 23.002,86 hat, der nach Rückgabe und Übereignung des Kraftfahrzeugs der Marke BMW X1 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer W................ am Sitz der Beklagten fällig ist.
Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten jeden über € 5.430,00 hinausgehenden Wertverlust des BMW X1 sDrive18d, Fahrgestellnummer W................, sowie jeden weiteren Wertverlust bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|