1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 17.06.2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
I.
Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt.
Der am [...] 2014 geborene Antragsteller ist der nichteheliche Sohn des Antragsgegners. Er lebt bei der Kindesmutter.
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