SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 2882/00 - 28.06.2001,
Wirksamkeit der Vereinbarungen des vorläufigen Insolvenzverwalter
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2002 - Aktenzeichen L 13 AL 3212/01
DRsp Nr. 2006/24090
Wirksamkeit der Vereinbarungen des vorläufigen Insolvenzverwalter
Der vorläufige Insolvenzverwalter handelt als vollmachtloser Vertreter, wenn er mit dem Arbeitnehmer im und für den Insolvenzgeldzeitraum eine Erhöhung der Arbeitnehmervergütung vereinbart hat und das Insolvenzgericht lediglich einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt iS des § 21 Abs 2 Nr 2 Alt 2 InsO ohne Übertragung von Arbeitgeberfunktionen angeordnet hatte. Die Vereinbarung ist bis zur Genehmigung des Arbeitgebers oder Insolvenzverwalters schwebend unwirksam. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]