Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 12. August 2014 (
Die Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Klageantrages zu 2) verurteilt, an den Kläger 17.144,25 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Mai 2014 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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