LAG Hamm - Urteil vom 25.10.2012
15 Sa 1890/11
Normen:
KSchG § 1 II, §§ 411a, 412 ZPO,;
Vorinstanzen:
ArbG Hagen, vom 06.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2215/10

Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Masseur und medizinischen Bademeister; Verwertbarkeit eines anderweit eingeholten Gutachtens

LAG Hamm, Urteil vom 25.10.2012 - Aktenzeichen 15 Sa 1890/11

DRsp Nr. 2013/7168

Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Masseur und medizinischen Bademeister; Verwertbarkeit eines anderweit eingeholten Gutachtens

Das Gericht kann im Rahmen des ihm gem. § 411a ZPO eingeräumten Ermessens eine schriftliche Begutachtung durch die Verwertung eines gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten ersetzen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 06.12.2011 - 4 Ca 2215/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 II, §§ 411a, 412 ZPO,;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die rechtliche Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers.

1. 2.